Belastungsgrenze

Schluss mit Zuzahlungen?

Liebe Patienten,

viele von Ihnen werden erheblich mit gesudheitskosten belastet.
Damit Sie nicht über das notwendige Maß hinaus belastet werden, möchten wir
Sie informieren.

In der Regel müssen Sie „nur“ 2% Ihrer Bruttojahreseinkünfte (Gehalt, Rente,
Miete, Zinseinkünfte,…) zuzahlen. Zu den Zuzahlungen zählen im wesentlichen die
Praxisgebühr sowie Eigenanteile an Medikamenten, Verordnungen und
Krankenhaus-/Reha-Aufenthalten. Die Zuzahlungen von Familienmitgliedern
werden in der Regel zusammengezählt.

Wenn Sie chronisch krank sind, sinkt Ihre Zuzahlungsgrenze auf 1%. Wer
„chronisch krank“ in diesem Sinne ist, wurde vom Gesetzgeber genau definiert.
Sprechen Sie uns bitte an, dann prüfen wir, ob Sie „chronisch krank“ sind.
Wenn Sie denken in die Nähe der Zuzahlungsgrenze zu kommen, wenden Sie sich
an Ihre Krankenkasse, um für das laufende Jahr eine Befreiung für weitere
Zuzahlungen zu bekommen.